Supplier Code of Conduct
Stand: 01.06.2026
VERBUND AG
Am Hof 6a 1010 Wien
FN 76023 z
HG Wien
www.verbund.com
1 Einleitung
Unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility) ist VERBUND wichtig und wird seit Jahren aktiv im Unternehmen gelebt. Wir sehen Umweltschutz, Ressourcenschonung, soziale Verantwortung, Compliance und die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen als Hauptziele einer nachhaltigen Entwicklung. In diesem Sinne erwarten wir auch von unseren Auftragnehmer:innen, ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrzunehmen.
1.1 Grundlagen
Die Grundlage unseres Handelns beschreibt der Code of Conduct, abrufbar unter https://www.verbund.com/de/konzern/verantwortung/corporate-governance-compliance#code_of_conduct. Wir halten uns bei VERBUND an geltendes Recht, sonstige Vorschriften und Regelungen in den Ländern unserer Aktivitäten und fordern dies auch von unseren Auftragnehmer:innen ein. Sollten nationale oder lokale Rechtsvorschriften von den Anforderungen dieses Supplier Code of Conduct (kurz: SCoC) abweichen, gilt die jeweils strengere Regelung zum Schutz von Mensch und Umwelt. Den Rahmen für unser Handeln bei VERBUND sowie für unsere Auftragnehmer:innen bilden internationale, europäische und nationale Vorgaben, wie insbesondere:
• die Internationale Charta der Menschenrechte
• die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals)
• die 10 Prinzipien des UN Global Compact
• die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
• die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), wie die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die Kernarbeitsnormen
• die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
• die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
• der Österreichische Corporate Governance Kodex
1.2 Inhalte
Dieser SCoC regelt die Prinzipien und Anforderungen von VERBUND an Auftragnehmer:innen für die Lieferung von Gütern und die Erbringung von (Dienst-)Leistungen. In Anlehnung an die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ist dieser SCoC in die Themenbereiche Umwelt, Soziales und Governance untergliedert (vgl. Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Der SCoC enthält sowohl verpflichtende Anforderungen als auch Empfehlungen, die als Grundlagen für die kontinuierliche Weiterentwicklung der unternehmerischen Verantwortung der Auftragnehmer:innen zu verstehen sind. Kontaktdaten sowie Festlegungen zum Monitoring der Einhaltung dieses SCoC befinden sich am Ende des Dokuments.
1.3 Geltungsbereich
Dieser SCoC ist Bestandteil aller Verträge und Bestellungen zwischen VERBUND und Auftragnehmer:innen. Er kann auch für andere Geschäftsfälle gegenüber Geschäftspartner:innen als Grundlage herangezogen werden. „VERBUND“ bezeichnet nachfolgend die VERBUND AG, alle vollkonsolidierten Gesellschaften sowie Gesellschaften, an denen die VERBUND AG sonst direkt oder indirekt allein einen beherrschenden Einfluss ausübt. Ausgenommen sind jedoch die Austrian Power Grid AG und die Gas Connect Austria GmbH.
2 Umweltstandards
2.1 Klima- und Umweltschutz
VERBUND bekennt sich zum verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und orientiert sich in allen Tätigkeitsbereichen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Schutz der natürlichen Umwelt einzuhalten;
• die negativen Umweltauswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit zu identifizieren, zu bewerten und kontinuierlich zu verringern;
• darauf hinzuwirken, dass allen Mitarbeiter:innen die wesentlichen Umweltauswirkungen des Unternehmens bewusst sind.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• eine Umweltpolitik zu formulieren und ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 (oder ein vergleichbares System) einzuführen und aufrechtzuerhalten;
• die Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die eigene Geschäftstätigkeit zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu setzen;
• auf den Ausbau erneuerbarer Energien zu setzen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und dadurch den Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen;
• geschäftstätigkeitsbezogene Maßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimawandelanpassung dienen, abzuleiten und umzusetzen;
• jegliche Art von Emissionen in die Luft (inkl. Luftverschmutzung und Lärmbelastung), ins Wasser oder in den Boden zu vermeiden, zu minimieren und zu überwachen;
• Auswirkungen, die zur Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen führen können, zu beseitigen.
2.2 Ressourceneinsatz und Kreislaufwirtschaft
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz zu setzen, einhergehend mit einer Reduktion des Energie- und Ressourceneinsatzes;
• Maßnahmen im Bereich des Managements von Wasser- und Meeresressourcen wie z.B. zur Verbesserung der (Ab-)Wasserqualät und zur Reduktion des Wasserverbrauchs zu setzen;
• beim Umgang mit (besonders) besorgniserregenden Substanzen deren sichere Handhabung zu gewährleisten;
• die Erzeugung und Verwendung von Mikroplastik auf ein Minimum zu beschränken und fortlaufend zu reduzieren;
• Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zu setzen;
• ein Abfallmanagement nach der Hierarchie „vermeiden, wiederverwenden, recyceln, verwerten, beseitigen“ einzuführen;
• eine fachgerechte Entsorgung anfallender Abfälle zu gewährleisten.
2.3 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts zu beheben und Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Pflanzen sowie der Artenvielfalt zu setzen;
• Land- und Waldnutzung im Zuge eigener wirtschaftlicher Aktivitäten auf ein Mindestmaß zu reduzieren und negative Auswirkungen auf den Zustand der Arten und der Ökosysteme zu vermeiden;
• geeignete Maßnahmen zur Wahrung der natürlichen Ressourcen und zum Erhalt der Ökosystemdienstleistungen zu setzen.
3 Soziale Standards
3.1 Arbeitspraktiken und Diskriminierungsverbot
VERBUND lehnt jegliche Form der Diskriminierung ab und arbeitet mit allen Menschen zusammen – unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Kultur, Hautfarbe, Bildung, gesellschaftlicher Herkunft, sexueller Orientierung oder Nationalität. Grundlage für die Verpflichtungen zu menschenwürdiger Arbeit, Sozialschutz und sozialem Dialog sind die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen weder in Auswahlverfahren (“ethical recruiting”), noch im täglichen Arbeiten auf Grund von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Kultur, Hautfarbe, Bildung, gesellschaftlicher Herkunft, sexueller Orientierung oder Nationalität zu diskriminieren, sondern alle gleich, fair und respektvoll zu behandeln sowie allen dieselben Chancen zu bieten;
• Mitarbeiter:innen angemessene und sichere Arbeitsbedingungen zu bieten, das umfasst auch:
• das Recht auf die Bildung von Vereinigungen bzw. Vertretungen (z.B. Gewerkschaften) sowie das Recht auf Tarifverhandlungen zuzusichern;
• Löhne und sonstige Formen der Entlohnung in Übereinstimmung mit dem Recht auf existenzsichernde Löhne und den nationalen Gesetzen auszubezahlen;
• faire Verträge zu gestalten und Arbeits-, Ruhe- und Erholungszeiten gemäß geltendem Recht einzuhalten.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• ihren Mitarbeiter:innen relevante berufliche Aus- und Weiterbildungen zu ermöglichen.
3.2 Arbeitssicherheit und Gesundheit
VERBUND wendet hohe Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstandards zum Schutz der Mitarbeiter:innen und des beschäftigten Fremdpersonals an. Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• regelmäßige betriebliche Kontrollen durchzuführen, zu dokumentieren und potenzielle Gefahrenquellen und -stoffe zu identifizieren, zu evaluieren und geeignete Maßnahmen und Systeme zur Prävention festzulegen;
• persönliche Schutzausrüstung und andere Schutzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, um die Sicherheit der Mitarbeiter:innen zu garantieren;
• entsprechende, regelmäßige Unterweisungen und Kontrollen der Tätigkeiten der eigenen Mitarbeiter:innen, des beschäftigten Fremdpersonals sowie der Mitarbeiter:innen von beigezogenen Partner:innen und Sublieferant:innen durchzuführen;
• das Sicherheitsbewusstsein kontinuierlich zu fördern;
• berufsbedingten Verletzungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen durch Schulungen vorzubeugen.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• ein Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem nach SCC (Safety Certificate Contractors) bzw. nach ISO 45001 (oder ein vergleichbares System) einzuführen und aufrechtzuerhalten;
• Maßnahmen zu setzen, um die körperliche und psychische Gesundheit der Mitarbeiter:innen fortdauernd zu stärken.
3.3 Informationssicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit
VERBUND betreibt wesentliche Dienste im Sinne der NIS-2-Richtlinie ((EU) 2022/2555), weshalb hohe Anforderungen an die Informationssicherheit gestellt werden. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Informationssicherheit und Datenschutz ist VERBUND besonders wichtig. Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• die aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben resultierenden Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz (speziell DSGVO (EU) 2016/679) einzuhalten;
• Verschwiegenheitspflichten zu erfüllen und alle beteiligten Mitarbeiter:innen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
• Daten, insbesondere personenbezogene, rechts- und vertragskonform zu verarbeiten und deren Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten;
• geistiges Eigentum (Marken, Patente etc.), Geschäftsgeheimnisse, wie auch Know-How zu wahren.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 (oder ein vergleichbares System) sowie ein Datenschutzmanagementsystem einzuführen und aufrechtzuerhalten.
3.4 Menschenrechte
VERBUND verpflichtet sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards und erwartet das auch von allen Auftragnehmer:innen. Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• in allen Bereichen der Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und -würde zu vermeiden und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen;
• keine Beziehungen mit Partner:innen oder Sublieferant:innen einzugehen, die Menschenrechtsverletzungen begehen, um sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig zu machen;
• eine ausreichende Ausbildung und Schulung von Sicherheitskräften zu gewährleisten und Maßnahmen zu ergreifen, dass von diesen keine Gefahr für das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit von Menschen und Gemeinschaften ausgeht;
• keine Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit in Anspruch zu nehmen;
• keine Kinder zu beschäftigen, die jünger als 15 Jahre sind bzw. das Mindestalter, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, noch nicht erreicht haben.
3.5 Rechte lokaler Gemeinschaften und indigener Völker
Die besonderen Umstände von lokalen Gemeinschaften sowie das Leben, das Kulturerbe und die Traditionen indigener Völker sind ein wichtiges Anliegen von VERBUND. VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von lokalen Gemeinschaften, wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit zu achten;
• etwaige negative Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger:innen zu vermeiden;
• besondere Rechte indigener Völker (Grundsatz einer freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherige Zustimmung, Selbstbestimmung sowie kulturelle Rechte) zu achten;
• nachteilige physische, soziale und ökologische Auswirkungen für indigene Völker durch die Einschränkung von Nutzungsrechten zu verhindern und unfreiwillige Umsiedlungen (physisch als auch wirtschaftlich) zu vermeiden.
3.6 Konfliktmineralien
Die Förderung bestimmter Rohstoffe wie z.B. Kobalt, Kupfer, Zinn, Wolfram, Tantal und Gold trägt in manchen Regionen der Welt zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen und zur Finanzierung von gewaltsamen Konflikten bei. Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• keine Güter an VERBUND zu liefern, die Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten gem. Verordnung (EU) 2017/821 enthalten.
VERBUND empfiehlt Auftragnehmer:innen:
• entsprechende Sorgfaltsprüfungen durchzuführen und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um in Produkten die Verwendung von sog. „kritischen“ Rohstoffen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu vermeiden;
• die Schritte des OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu befolgen.
4 Governance-Standards
4.1 Organisationsführung – Corporate Governance
VERBUND bekennt sich vorbehaltlos zum Österreichischen Corporate Governance Kodex und erwartet auch von Auftragnehmer:innen ein hohes Maß an Transparenz. Entsprechend müssen Auftragnehmer:innen Mindestanforderungen hinsichtlich der Unternehmenssteuerung und Organisationsführung erfüllen, die der Größe, der Komplexität und dem Risikoumfeld ihres Unternehmens entsprechen. Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Vertragsbedingungen ordnungsgemäß einzuhalten und betroffene Mitarbeiter:innen zu informieren;
• Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit hinsichtlich der in diesem SCoC angeführten Themen regelmäßig zu identifizieren und zu bewerten (z.B. durch die Anwendung von Managementsystemen).
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• zum Zweck einer finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung eine integrierte Berichterstattung nach europäischen oder internationalen Standards zu erstellen;
• sich der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu sein und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten;
• Anspruchsgruppen zu identifizieren, sie in einen regelmäßigen Dialog einzubinden und damit die unterschiedlichen Interessen zu wahren;
• geeignete Maßnahmen (z.B. Schulungen, Kontrollsysteme, Rundgänge oder Audits) zu setzen und diese regelmäßig zu überwachen, wenn nötig zu aktualisieren und anzupassen.
4.2 Antikorruption
Alle Mitarbeiter:innen von VERBUND sowie die Mitglieder der Organe gelten als Amtsträger:innen im Sinne des österreichischen Korruptionsstrafrechts. Deshalb sind bei Einladungen, Geschenken und Vergünstigungen besondere Zurückhaltung und Sensibilität geboten. Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• Korruptionsrisiken zu identifizieren und einen wirksamen Prozess zur Korruptionsbekämpfung bzw. -vermeidung in ihren Unternehmen zu etablieren;
• Korruption, Bestechung, Beschleunigungszahlungen, Nötigung, Unterschlagung oder andere Formen der Wirtschaftskriminalität (Untreue, Betrug) zu unterlassen bzw. nicht zu dulden;
• das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unzulässigen Vorteilen zu unterlassen, insbesondere auch im Umgang mit VERBUND-Mitarbeiter:innen;
• Geschenke, Einladungen oder Begünstigungen nur in zulässigen Fällen und in angemessenem Umfang anzunehmen.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• Interessenkonflikte, die Geschäftsbeziehungen beeinflussen könnten (Beziehungen der Auftragnehmer:innen zu Mitarbeiter:innen von VERBUND, wie z.B. Verwandtschaftsverhältnisse, Geschäftsbeziehungen oder Investitionen), möglichst zu vermeiden bzw. jedenfalls offenzulegen;
• eine Anti-Korruptionspolitik festzulegen und zu veröffentlichen (z.B. auf der Webseite).
4.3 Fairer Wettbewerb
Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• keinen ungerechtfertigten Vorteil aus lokalen oder regionalen Bedingungen, z.B. Armut, zu ziehen, um einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erzielen;
• irreführende und aggressive Geschäftspraktiken zum Schutz von Unternehmen und Konsument:innen, zu unterlassen;
• von Preisabsprachen und der Aufteilung von Märkten, Belieferungsgebieten, Produkten oder Kund:innen abzusehen;
• den widerrechtlichen Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen oder die Abstimmung von Angeboten mit Mitbewerber:innen zu unterlassen.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen für die Bedeutung der Einhaltung des fairen Wettbewerbs zu stärken;
• geeignete Verfahren (z.B. Mitarbeiter:innengespräche, Schulungen) einzuführen, um wettbewerbschädigendem Verhalten oder der Beteiligung daran vorzubeugen;
4.4 Informationspflicht zu Produktsicherheit und -qualität
Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• vollständige, verständliche und rechtzeitige Informationen zur Qualität und Sicherheit ihrer Produkte und Dienstleistungen, insbesondere zur Anwendung, zu möglichen Auswirkungen und zur persönlichen Sicherheit von Nutzer:innen zur Verfügung zu stellen;
• entsprechende, relevante Informationen ihrer Sublieferant:innen unaufgefordert und in angemessener Frist an VERBUND weiterzugeben.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• Systeme und Maßnahmen zur Produktsicherheit und -qualität umzusetzen.
4.5 Handels- und Kapitalmarktvorschriften
Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• nationale und internationale Sanktionen, Embargos und andere gesetzlich festgelegte Außenhandelsbeschränkungen sowie geltende Energiehandels- und Unbundlingvorschriften einzuhalten.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• ein internes Risikoanalyse- oder Compliance-System einzurichten, das regelmäßige Überprüfungen und Einschätzungen garantiert;
• geeignete Methoden und Prozesse zu implementieren, um das Risiko der Lieferung von gefälschten Teilen und Materialien auszuschließen.
4.6 Stakeholder:innen-Dialog
VERBUND nimmt seine Rolle im gesellschaftlichen sowie politischen Dialog wahr. Im Umgang mit Stakeholder:innen hat VERBUND klare Grundsätze hinsichtlich transparenter und verantwortungsvoller Interessenvertretung definiert, wobei eine Orientierung an Sachpositionen erfolgt und Wissen konstruktiv in die Entscheidungsfindung eingebracht wird. Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• den anwendbaren Registrierungs- und Informationspflichten im Bereich Lobbying, Interessenvertretung und Transparenz nachzukommen;
• keinen unlauteren, unsachlichen, unangemessenen oder ungesetzlichen Einfluss auf Funktionsträger:innen auszuüben, insbesondere weder durch direkte noch indirekte finanzielle oder sonstige materielle Anreize.
4.7 Lieferkette
Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich:
• auf die Anwendung der Bestimmungen dieses SCoC zu achten und ihre Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen ebenfalls zur Einhaltung der in diesem SCoC festgelegten Bestimmungen anzuhalten;
• bei Kenntnis von Verstößen in der Lieferkette Maßnahmen zu ergreifen, um die Konformität wieder herzustellen.
Sollte es sich dabei um Verstöße gegen verpflichtende Bestimmungen dieses SCoC handeln, so sind diese unaufgefordert und in angemessener Frist an VERBUND zu melden.
VERBUND empfiehlt den Auftragnehmer:innen:
• Ein systematisches Management der Beziehungen zu Lieferant:innen einzuführen, welches u.a. standardisierte Bestell- und Zahlungsbedingungen umfasst;
• die Prinzipien einer nachhaltigen Beschaffung (wie beispielsweise den Leitfaden ISO 20400 – Nachhaltiges Beschaffungswesen) bei der Gestaltung ihrer Beschaffungsprozesse zu berücksichtigen;
• die Definition und Umsetzung ähnlicher Standards wie in diesem SCoC entlang der eigenen Lieferkette festzulegen (insbesondere mit verbindlichen Anforderungen für Tier-1-Lieferant:innen).
4.8 Beschwerdemechanismus
Von unseren Auftragnehmer:innen erwarten wir, dass sie allfällig vorgebrachten Bedenken offen zuhören, entsprechend handeln und die meldende Person schützen. VERBUND empfiehlt Auftragnehmer:innen, sofern diese nicht ohnehin gesetzlich verpflichtet sind:
• ein Hinweisgeber:innen-System einzurichten (z.B. „Whistleblower Plattform“), über das Mitarbeiter:innen sowie Dritte anonym und geschützt vor Vergeltungsmaßnahmen Meldungen über wahrgenommenes oder vermutetes Fehlverhalten abgeben können.
5 Monitoring und Meldung
5.1 Lieferant:innen-Audits
Die Auftragnehmer:innen verpflichten sich durch Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit VERBUND, für Auditgespräche mit VERBUND („Lieferant:innen-Audits“) zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen dieses SCoC zur Verfügung zu stehen. VERBUND behält sich in diesem Zusammenhang auch angekündigte stichprobenartige Überprüfungen des jeweiligen Status quo vor.
5.2 Meldepflichten
Die Auftragnehmer:innen werden Verstöße gegen verpflichtende Bestimmungen dieses SCoC unaufgefordert und in angemessener Frist an VERBUND melden. Bei Verstößen wird VERBUND – sofern vertraglich nicht anders geregelt – gemeinsam mit den Auftragnehmer:innen geeignete Maßnahmen zur Problemlösung festlegen. Dazu können auch stufenweise Programme zur Beseitigung von Missständen erarbeitet werden, über deren Fortschritt VERBUND laufend zu informieren ist. Kann keine Einigung erzielt werden, oder werden die vereinbarten Maßnahmen durch die Auftragnehmer:innen nicht eingehalten, behält VERBUND es sich vor, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen. Bei Kenntnisnahme von mutmaßlichen Verstößen ist es allen Stakeholder:innen – egal ob Mitarbeiter:innen von Auftragnehmer:innen oder von VERBUND – jederzeit und sanktionsfrei möglich, Beobachtungen zu melden an:
• VERBUND Compliance Meldesystem https://verbund.integrityline.com/frontpage
oder direkt an:
•VERBUND Chief Compliance Officer
VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien
compliance@verbund.com
Datenschutzerklärung für das VERBUND-Lieferantenportal
Die nachfolgende Information beschreibt, welche personenbezogenen Daten wir gegebenenfalls verarbeiten, wenn Sie das VERBUND-Lieferantenportal nutzen.
1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
VERBUND Business Solutions GmbH, Am Hof 6a, A-1010 Wien („VERBUND“) betreibt für sich und die u.a. Gesellschaften das VERBUND-Lieferantenportal, womit Sie die Möglichkeit haben sich als Lieferant/Bieter/Interessent („Lieferant“) im VERBUND-Lieferantenportal anzumelden, Ihr Unternehmen und Waren/Produkte vorzustellen und an Ausschreibungen und Einkäufen teilzunehmen.
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- VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG, Kraftwerkstraße 1, A-8410 Fernitz-Mellach,
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- Österreichisch-Bayrische Kraftwerke AG, Münchner Straße 48, D-84359 Simbach am,
- Innwerk AG, Schulstraße 2, D-84533 Stammham,
- VERBUND Energy4Business Germany GmbH, Luise-Ullrich-Straße 20, D-80636 München,
- VERBUND Green Power Deutschland GmbH, Energie-Allee 1, D-55286 Wörrstadt,
- VERBUND Green Power Deutschland Photovoltaik GmbH, Willy Brandt Platz 2, D-12529 Schönefeld,
- VERBUND Green Power Iberia S.L.U, Paseo de la Castellana 163, ES-28010 Madrid,
- VERBUND Wind Power Romania S.R.L., Tudor Arghezi street 8, RO-020945 Bukarest
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind wie folgt: E-Mail: datenschutz@verbund.com
2. Datenverarbeitung "VERBUND-Lieferantenportal"
2.1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Es werden folgende personenbezogenen Daten erhoben und in weiterer Folge verarbeitet:
• Daten, die Sie im Zuge der Registrierung am VERBUND-Lieferantenportal eingetragen haben: Angaben zum Ansprechpartner wie Titel, Geschlecht, Name, Position, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Firmendaten wie Name und Anschrift des Unternehmens, Bankverbindung, Rechnungsdaten, Steuerdaten (z.B. Steuer- und/oder Umsatzsteuer-ID), Kommunikationsdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Telefon); zudem Benutzername (erhalten Sie nach der Registrierung und erfolgter Freigabe durch VERBUND) und Passwort, sowie weitere Daten/Unterlagen, die Sie im Zuge einer Ausschreibung bekanntgegeben bzw. hochgeladen haben.
• von uns bei befugten Betreibern öffentlicher Register oder befugter Auskunfteien über Sie eingeholte Informationen und darüber hinaus auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der zuständigen Sozialversicherungsträger, sowie eingeholte, generierte und zusammengefasste Daten über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens (Bonität) sowohl vor Aufnahme in das VERBUND-Lieferantenportal als auch während aufrechter Registrierung beim VERBUND-Lieferantenportal.
2.2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und daher die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Indem Sie sich am VERBUND-Lieferantenportal registriert haben, stellen Sie eine entsprechende Anfrage an uns zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Aufnahme in das VERBUND-Lieferantenportal, und in weiterer Folge zur Analyse und Evaluierung einer möglichen Vertrags- und Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit Ausschreibungen.
Wir haben weiters ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO daran, vor Aufnahme in das VERBUND-Lieferantenportal und während aufrechter Registrierung mehr über Ihre Bonität und Integrität zu erfahren. Zudem haben wir das berechtigte Interesse im Sinne von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, die verarbeiteten Daten an die unter Punkt 1 angeführten Gesellschaften weiterzugeben.
Die Bereitstellung der Daten durch Sie ist freiwillig; wenn Sie diese Daten allerdings nicht bereitstellen, können die Voraussetzungen für die Aufnahme in das VERBUND-Lieferantenportal und in weiterer Folge die mögliche Teilnahme an Ausschreibungen über das VERBUND-Lieferantenportal nicht geschaffen werden.
2.3. Zweck der Datenverarbeitung
Das VERBUND-Lieferantenportal umfasst eine Lieferantendatenbank für Lieferanten zur Organisation und operativen Durchführung des Einkaufs von Waren oder Leistungen für Gesellschaften lt. Punkt 1.
Wir verarbeiten Ihre Daten nach Punkt 2.1. um Ihr Unternehmen und Ihre Waren und Leistungen, ihre berufliche Befugnis, sowie Ihre technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten überprüfen und eine Analyse und Evaluierung der möglichen Vertrags- und Geschäftsbeziehung vornehmen zu können. Die bekannt gegebenen Kontaktdaten benötigen wir zur Kontaktaufnahme mit Ihnen.
2.4. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden solange Sie das VERBUND-Lieferantenportal nutzen bzw. registriert sind und darüber hinaus, solange Rechtsansprüche aus der Vertragsbeziehung geltend gemacht werden können bzw. gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, gespeichert.
2.5. Empfänger von Daten
Wir geben die Daten an Dritte nur weiter, soweit dies zur Erfüllung (vor)vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten erforderlich bzw. zur Wahrung unserer berechtigten Interessen gerechtfertigt ist.
Das VERBUND-Lieferantenportal wird technisch durch einen Auftragsverarbeiter, der nach unserem Auftrag und nach unseren Weisungen unter Umständen auch Zugriff auf personenbezogene Daten hat, um die beauftragten IT-Dienstleistungen erbringen zu können, betrieben.
Sofern Leistungen durch weitere Auftragsverarbeiter erbracht werden, können auch diese Zugriff auf Ihre Daten haben. Mit allen Auftragsverarbeitern haben wir entsprechende Verträge geschlossen.
Ihre Daten werden ohne Ihre Einwilligung an keine Dritten, auch nicht an andere Gesellschaften außerhalb der Beziehung als Gemeinsame Verantwortliche, für deren eigene Zwecke weitergegeben.
3. Rechte der betroffenen Person
Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns verarbeiteten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei uns unter datenschutz@verbund.com beschweren.
Ungeachtet etwaiger anderer Rechtsbehelfe besteht das Recht auf Beschwerde bei der nationalen Aufsichtsbehörde Ihres Aufenthaltsortes, wenn eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen wird. In Österreich ist die Datenschutzbehörde in Wien, zuständig.
Stand: Dezember 2025